Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseite

Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseite

www.museen-in-wittgenstein.de

Die Museen in Wittgenstein sind ein lockerer Verbund aller Museen, Heimathäuser und -stuben im Altkreis Wittgenstein. Wir haben den Anspruch, unsere Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.museen-in-wittgenstein.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Das MHKBG hat die Webseite im Juli 2021 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich“ ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt:

  • HTML-Strukturelemente für Überschriften
    Nutzung eines leeren H-Tags: <h1 class=“logo“>
    Hierbei handelt es sich um einen templatebasierten Standard-WordPress-Logo-Link (HOME) mit höchster Priorität h1.
  • Inhaltsgliederung
    Leeres HTML P-Tag: <p class=“rs-p-wp-fix“></p>
    Hierbei handelt es sich um eine templatebasierte Abstandsanweisung für das WordPress-Plugin Revolution Slider.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Januar 2022 erstellt. Dazu wurde vom MHKBG gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld ein Test durchgeführt. Das finale Ergebnis beruht auf einer Selbsteinschätzung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte nutzen Sie dafür die vorgesehenen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme auf dieser Website: www.museen-in-wittgenstein.de/impressum/

Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise .

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

„Museen in Wittgenstein“
Ansprechpartnerin: Rikarde Riedesel
Poststraße 42
D-57319 Bad Berleburg
Telefon: 0 27 51 / 923 – 232
E-Mail: r.riedesel@bad-berleburg.de

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 85 53 451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Weitere Informationen

Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Webseite)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW (Webseite)